Wie funktioniert load2play?

jeden Tag ein neues Spiel

1. Allgemeines

1. Die Just2Play® Entertainment Ltd., (im folgenden Just2Play® ) Harriesstr. 4, 13629 Berlin, räumt den Nutzer / User auf der Grundlage dieser Lizenzbedingungen das Recht ein, Software aus dem Just2Play® Entertainment Downloadportal, www.load2play.de, gemäß den Bestimmungen zu nutzen. Soweit sich aus diesen Lizenzbedingungen keine abweichenden Regelungen ergeben, finden darüber hinaus die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Just2Play® Produkte Anwendung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können auf der Seite www.load2play.de eingesehen werden.

2. Der Nutzer erkennt die nachfolgenden Lizenzbedingungen unwiderruflich an. Alle entgegenstehenden Bedingungen für Lizenzen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sind ausgeschlossen.

3. Zusätzliche Lizenzbedingungen, die vom Hersteller der Software in die Software implementiert worden sind, haben ihre jeweilige Gültigkeit.


2. Lizenzerwerb / Nutzungsrecht

1. Mit der Eingabe der notwendigen Registrierungsdaten und dem Download der Software durch den Nutzer schließen Just2Play® und der Nutzer einen Vertrag über die Nutzung der Software gemäß diesen Lizenzbestimmungen.

2. Just2Play® räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software ein.

3. Der Nutzer darf die Software zur Installation von der Just2play® Internetseite www.load2play.de auf die Festplatte oder einen sonstigen Massenspeicher des eingesetzten Rechners vervielfältigen. Des Weiteren ist der Nutzer berechtigt, eine (1) Vervielfältigung (eine, in Zahlen 1 Sicherheitskopie) anzufertigen.

4. Die kommerzielle Nutzung der Lizenz ist völlig ausgeschlossen, insbesondere die sonstige über die Sicherheitskopie hinausgehende Vervielfältigung, Verteilung und Vertrieb. Von diesem Verbot nicht erfasst ist die Weiterveräußerung an einen Dritten, soweit der Nutzer die Software bei sich, einschließlich einer etwaigen Sicherungskopie löscht.

5. Der Nutzer darf die Software nicht auf mehreren Rechnern gleichzeitig nutzen. Möchte der Nutzer die Software auf einem anderen Rechner nutzen, hat er die Software vor Installation auf diesem Rechner zunächst vom alten Rechner zu löschen. Die Software ist ausschließlich nur auf einem Rechner zu verwenden.


3. Programmveränderungen

1. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder anderer Schutzroutinen ist unzulässig.

2. Programm Änderungen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind unzulässig. Urhebervermerke, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte, Wasserzeichen oder Seriennummern und andere Merkmale, die einer Identifikation der Software oder Hardware dienen, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.


4. Mängelhaftung

1. Dem Nutzer ist bekannt, dass Software nie frei von Fehlern ist.

2. Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstige Beschreibungen der Software, auch wenn sie auf Normen Bezug nehmen, übernimmt Just2Play® keine Garantie für die Beschaffenheit und Fehlerfreiheit der Software.


5. Haftung

1. Eine uneingeschränkte Haftung von Just2Play® nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz besteht nur, soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die von Just2Play® zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt der Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2. Im Falle von Schäden wegen Datenverlustes haftet Just2Play® nur, soweit der Nutzer seine Daten in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form gesichert hat.

3. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.


6. Schlussklausel

1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Außerdem findet das Recht der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) Anwendung.

2. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Just2Play® in Berlin. Just2Play® behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte gegen den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder hinfällig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen nicht.